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Entgeltordnung

Entgeltordnung für die Ausleihe von Kostümen

aus dem Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V.

in der Fassung vom 17.05.2018

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Entgeltordnung gilt für den Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V.

 

§ 2 Art und Zeitraum der Nutzung der Kostüme

  1. Die sich im Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. befindlichen Kostüme können tage- bzw. wochenweise ausgeliehen werden. Die Ausleihe kann im Kostümfundus zu den veröffentlichten Öffnungszeiten erfolgen bzw. beantragt werden. Die Beantragung kann ebenso auf elektronischem Weg erfolgen.

  2. Über die Ausleihe ist ein Nutzungsvertrag gemäß Anlage zur Entgeltordnung abzuschließen. In ihm sind weitere Regelungen festgelegt.

  3. Bei Verlängerung des Nutzungszeitraumes ist eine vorherige Absprache mit dem Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. erforderlich.

 

§ 3 Entgelterhebung

Für die Ausleihe der Kostüme aus dem Kostümfundus werden Entgelte nach dieser Ordnung erhoben.

 

§ 4 Entgeltbemessung

Die Bemessung der Entgelte erfolgt unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit nach Orientierung an marktüblichen Preisen. Auf die Förderung gemeinnütziger Zwecke wie z.B. die Teilnahme der eingetragenen Vereine, Schulen oder Kindertageseinrichtungen an Festumzügen, die Durchführung eigener Festveranstaltungen durch die Einrichtungen oder die Nutzung der Kostüme im Rahmen schulischer Projekte wurde Rücksicht genommen.

 

§ 5 Entgeltentrichtung

Der Vertragspartner ist zur Entrichtung des Entgeltes verpflichtet.

 

§ 6 Höhe des Nutzungsentgeltes

  1. Entgeltübersicht (Ausleihe privat, inkl. Reinigungsentgelt): bis 1 Woche (7 Tage): 1,00 € bis 30,00 €jeder weitere Tag: 2,00 €

  2. Alle genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

  3. Nach der Nutzung müssen die Kostüme sachkundig gereinigt werden. Das Reinigungsentgelt wird in tatsächlicher Höhe inkl. im Nutzungsentgelt erhoben. Eine haushaltsübliche Reinigung (Waschmaschine) ist nicht zulässig.

  4. Eingetragene Vereine, die Ihren Sitz in der Stadt Bischofswerda haben, können einen Antrag auf Vereinsförderung (Erlass des Nutzungsentgeltes) beim Vorstand des Vereins stellen.

  5. Die Stadt Bischofswerda als Teileigentümerin des Bischofswerdaer Kleiderfundus erhält die Kostüme für repräsentative Zwecke aus dem Kleiderfundus in Bewirtschaftung des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. unentgeltlich, es muss lediglich ein Reinigungsentgelt in Höhe von 2 Euro pro Kostüm erhoben werden

§ 7 Schuldner des Nutzungsentgeltes

Entgeltschuldner ist der jeweilige Vertragspartner.

 

§ 8 Entstehung und Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

Das sich aus § 6 ergebende Nutzungsentgelt entsteht mit Beginn der Ausleihe und ist am Tag der Ausgabe sofort und in bar oder via Kartenzahlung fällig. Bei Verlängerung des Nutzungszeitraumes entsteht die Entgeltschuld mit Beginn der Verlängerung und ist sofort fällig.

 

§ 9 Haftung

  1. Die Überlassung der Kostüme zur bestimmungsgemäßen Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung und Gefahr des Vertragspartners ohne jegliche Gewährleistung des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind.

  2. Der Nutzer haftet des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. gegenüber für alle Beschädigungen, Diebstähle und andere Beeinträchtigungen, die im Rahmen der Ausleihe durch den Nutzer oder Dritte verursacht wurden. Der Verein ist berechtigt, Schäden für die der Nutzer oder Dritte einzutreten haben, auf deren Kosten zu beseitigen oder beheben zu lassen.

 

§ 10 Kaution

Der Kostümfundus ist berechtigt, bei Ausleihe eine Kaution als Sicherheit zu verlangen.

 

§ 11 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Bischofswerda, den 17.05.2018

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