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Buchungsbedingungen
für das kleinste Kino

1. Geltungsbereich

Bei einer zustande kommenden Buchung des kleinsten Kinos gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen (kurz Buchungsrichtlinien).

 

2. Buchungsbestimmungen

Kinotermine können bis zu fünf Tagen im Voraus gebucht werden. Dabei benötigen wir die genauen Angaben zur Gruppe (Teilnehmerzahl, Wunschtitel bzw. Altersgruppe und Genre beim Überraschungstitel).

Terminanfragen werden während unserer Öffnungszeiten im Fundus sowie telefonisch entgegengenommen, oder jederzeit online auf www.kleiderfundus.com/buchung. Für die Online-Buchung ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich.

Nach erfolgreicher Buchungsanfrage bekommen Sie binnen weniger eine Terminbestätigung, oder unser Vereinsteam meldet sich bei Ihnen mit alternativen Terminvorschlägen.

Wünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt; jedoch sind alle Sonderabsprachen spätestens 72 Stunden im Voraus mit dem Vereins-Team abzuklären.

 

3. Stornierungsbedingungen

Termine können bis zu 48 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden. Bitte kontaktieren Sie uns spätestens 48 Stunden im Voraus, wenn Sie einen Termin verschieben oder absagen möchten.

Buchungen können Sie ebenfalls online ändern, indem Sie sich im Mietgliederbereich anmelden (Registrierung erforderlich).

Für Buchungen, die nicht rechtzeitig abgesagt oder verschoben wurden und nicht wahrgenommen werden, wird die Grundgebühr für die Kinomietung in Rechnung gestellt.

4. Preise

Für Ihre Buchung gelten die Preise und Konditionen, die zum Zeitpunkt der Buchung online veröffentlicht wurden.

 

5. Leistungen

Die Leistungen umfassen die Vermietung des Kinoraums einschl. Nutzung der technischen Geräte und Bereitstellung eines Filmes nach Wunsch.

 

Die technischen Geräte werden ausschließlich vom Vereinsteam bedient.

 

6. Schäden

Die gesamte Kinoanlage wird vor und nach jeder Veranstaltung auf Funktionsfähigkeit und Schadensfreiheit geprüft.

 

Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen, die aufgrund von Beschädigungen an Gebäude und Inventar notwendig sind, werden in Rechnung gestellt und sind mit der Gesamtrechnung zu begleichen.

Eltern haften für Ihre Kinder.

7. Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen

Eigene Getränke und Speisen dürfen nicht mitgebracht werden.

 

Ausnahmen, wie zum Beispiel Geburtstagstorten, sind bei der Buchung mit dem Vereinsteam abzusprechen.

 

(Stand: Oktober 2023)

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