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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Ausleihe von Kostümen

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kostümfundus Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. gelten für alle

Geschäftsvorgänge zwischen dem Verein und dem Mieter. Durch Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Inhalt einverstanden zu sein.

 

1 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Vermietung von Gegenständen erfolgt aufgrund schriftlicher, mündlicher, fernmündlich oder elektronischer Auftragserteilung. Auch in Ermangelung eines schriftlichen Auftrages sind diese Vertragsbedingungen gültig. Die erteilten Aufträge oder Bestellungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch den Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. oder Übernahme der Ware durch den Mieter oder dessen Bevollmächtigten für beide Seiten verbindlich.

  2. Eine Bestätigung oder Gegenbestätigung des Vertragspartners kann den Auftragsinhalt nicht abändern. Die Grundsätze über das kaufmännische  Bestätigungsschreiben finden keine Anwendung. Abweichenden Bedingungen des Mieters werden hiermit ausdrücklich widersprochen. 

  3. Bestellungen müssen mindestens eine Woche vor Abholung vorgenommen werden. Andernfalls haftet der Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. nicht für Fehler oder Mängel des Mietgegenstandes. 

  4. Der Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. behält sich vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen er ohne grobes Verschulden an der Auslieferung gehindert ist, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige Ersatzstücke im Sinne der Bestellung zu liefern. Forderungen können aus solchen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden.

 

2 Vertragsinhalt

  1. Der Mieter darf von den Mietgegenständen nur den vertragsgemäßen Gebrauch machen, insbesondere ist er nicht berechtigt, die Gegenstände für einen anderen oder weiteren als bei Auftragserteilung angegebenen Zweck zu verwenden. Ordnungsgemäßer Gebrauch gilt grundsätzlich als vereinbart. Ist (z.B. bei Verschmutzung) der ursprüngliche Zustand (z.B. durch Reinigung) nicht wieder herstellbar, so ist die Ware vom Mieter zu ersetzen. Die Beurteilung, ob ein ursprünglicher Zustand wieder hergestellt werden kann, obliegt dem Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. 

  2. Veränderungen an den Mietgegenständen sowie eine Weitervermietung derselben an Dritte sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Zustimmung vom Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. gestattet. 

  3. Wenn nicht anders vereinbart, ist mit Übernahme des Mietgegenstandes der Mietpreis zu bezahlen. Ab dem Tag, an dem der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug ist, stellt der Verein ihm neben der Nachlösegebühr von 2 Euro pro Tag und pro Kostüm Verzugszinsen in Rechnung. 

  4. Die Gegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. 

  5. Jedwede Änderungen am Zustand der Vertragsware sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, unaufgefordert anzuzeigen. Beschädigung verpflichtet den Mieter zum Schadensersatz. 

  6. Der Mieter ist zum fachgerechten Transport und zur ordnungsgemäßen Nutzung und Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet. 

  7. Auf Verlangen hat der Mieter eine Kaution in Höhe des Wertes des angemieteten Gegenstandes zu hinterlegen. Die Kautionszahlung wird auf dem Übernahmeprotokoll quittiert. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Der Kostümfundus ist berechtigt, alle Ansprüche gegen den Mieter mit der Kaution zu verrechnen.

 

3 Mietdauer

  1. Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit der Rückgabe an den Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. 

  2. Eine Rückgabe gilt so lange als nicht erfolgt, bis der vom Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. quittierte Rücklieferungsschein vorliegt. Der Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. ist berechtigt, die Ware bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ohne Ankündigung mit Kostenübernahme des Mieters zurückzuholen oder auf Kosten des Mieters die Neuanschaffung vorzunehmen.  

 

4 Haftung

  1. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter oder dessen Beauftragten trägt der Mieter das Risiko für den Untergang oder eine Verschlechterung der Mietgegenstände, gleichgültig durch wen verursacht und ohne dass es auf ein Verschulden des Mieters ankommt. Die Aushändigung erfolgt nur bei Vorlage des Mietvertrages. Die Gefahrtragung endet mit der quittierten Rückgabe der Mietgegenstände an den Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. 

  2. Die Mietsachen sind nicht vom Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. versichert. Es wird dem Mieter daher empfohlen, diese für den Zeitraum der Mietdauer auf eigene Veranlassung und Rechnung versichern zu lassen. 

  3. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Unerheblich hierbei sind die ehemaligen Neupreise oder Anschaffungspreise. Der Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. ist nicht verpflichtet, Nachweis über die Einstandskosten der Ware zu erbringen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers können vor Übernahme der Ware die Kosten bei erheblicher Beschädigung oder Verlust verbindlich je Artikel oder Kostüm genannt werden. In einem solchen Falle werden maximal diese benannten Kosten berechnet. Die Kosten für die Schadensregulierung werden in Rechnung gestellt. 

  4. Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung etwaige Mängel anzeigt und diese auf dem Mietvertrag schriftlich fixiert sind. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.

 

5 Transport

  1. Der Kostümfundus des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. stellt die Gegenstände im Fundus zur Abholung bereit. 

  2. Der Mieter trägt die Transportkosten. 

 

6 Zahlungsbedingungenen

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungsbeträge immer unverzüglich bar oder via Kartenzahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei des Bischofswerdaer Kleiderfundus e.V. Somit ist der Schuldner bei nicht Zahlung automatisch in Zahlungsverzug.  

  2. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen oder abgeholt wird, muss vom Besteller in Höhe von einer Wochenmiete bezahlt werden. 

  3. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, Verzugszinsen nach BGB zu erheben.  

 

7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Vermieters.

8 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle, vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die AGB treten mit der Mitgliederversammlung vom 01.08.2015 in Kraft.

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